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Antrag auf Durchführung einer Akteneinsicht


Leistungsbeschreibung

Soweit Sie eine abgeschlossene Bauakte einsehen wollen oder Unterlagen hieraus benötigen, können Sie hier die Durchführung einer Akteneinsicht beantragen. Die Stadt Salzgitter verfügt über einen großen Bestand an Bauakten. Zu einer Bauakte gehören neben dem erteilten (Genehmigungs-) Bescheid alle Schriftstücke, Pläne und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen und Teil des Verwaltungsverfahrens gewesen sind.

 

Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Salzgitter.

 

Vorausgesetzt, die angefragte Akte ist in den städtischen Archiven vorhanden, wird die Akteneinsicht ermöglicht, wenn die Berechtigung durch Vorlage eines Eigentumsnachweises, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides, nachgewiesen wird.

Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers bzw. der verfügungsberechtigten Person einzureichen.

Für den Fall, dass die entstehenden Kosten nicht vom Antragsteller übernommen werden sollen, sondern von einer dritten Person, ist von dieser eine Kostenübernahmeerklärung (als unterschriebenes Dokument oder als Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur) zu übermitteln.

 

Nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) und dem Niedersächsischen Verwaltungskostengesetz (NVwKostG), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, wird für die Durchführung von Akteneinsichten eine Gebühr nach Zeitaufwand erhoben.

  • Tarifstelle Nr.1.2.1 AllGO - Gewährung von Akteneinsicht: Gebühr nach Zeitaufwand (je angefangene Viertelstunde 11,75 Euro, Mindestgebühr 14,00 Euro).
  • Tarifstelle Nr.1.1.2.1 AllGO - Herstellen von Ausfertigungen, Abschriften und Kopien durch Beschäftigte der Behörde: Bis zum Format DIN A3 für die ersten 50 Seiten je 0,60 Euro, für jede weitere Seite 0,17 Euro. 

Für den Fall, dass die gewünschten Ausfertigungen aufgrund fehlender technischer Möglichkeiten nicht durch das Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz erstellt werden können, besteht die Möglichkeit diese durch einem externen Dienstleister erstellen zu lassen. In diesem Fall muss sich der Antragsteller im Vorhinein bereit erklären, die durch die Beauftragung entstehenden Kosten zu übernehmen. Die Höhe der entstehenden Kosten ist abhängig von der Anzahl und der Größe der anzufertigenden Kopien/Scans (z. B. pro Stück Farbkopie DIN A4 0,50 Euro, pro Stück Farbkopie DIN A3 1,25 Euro, pro Stück Farbkopie DIN A0 18,50 Euro jeweils zzgl. MwSt.).

 

Die Antragstellung ist sowohl digital als auch in Papierform möglich. Die digitale Antragstellung setzt die Verwendung eines Nutzerkontos (Anmeldung über BundID mit Personalausweis oder Elster-Zertifikat) voraus.

 

Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz

Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz

 

Da unsere Aktenvorgänge zum größten Teil außerhalb des Rathausgebäudes archiviert sind und somit erst angefordert werden müssen, kann die Beschaffung einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir sind bestrebt, die Bearbeitungszeit so kurz wie möglich zu halten und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald uns die Unterlagen vorliegen.