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Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis


Leistungsbeschreibung

Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde können Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihre Grundstücke betreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) übernehmen. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen und sich Auszüge erteilen lassen (§ 81 (5) NBauO).

 

Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Salzgitter.

 

Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse. Ein solches liegt beispielsweise bei Kauf- oder Verkaufsabsicht vor.

 

Fertigung eines Auszuges aus dem Baulastenverzeichnis: 30 € je Flurstück
(lfd. Nr. 9.3 der Anlage zur BauGO)

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, soweit ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis nicht gefertigt wird: 30 € je Flurstück
(lfd. Nr. 9.4 der Anlage zur BauGO)

 

Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz

Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz