Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde können Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihre Grundstücke betreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) übernehmen. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen und sich Auszüge erteilen lassen (§ 81 (5) NBauO).
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Salzgitter.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse. Ein solches liegt beispielsweise bei Kauf- oder Verkaufsabsicht vor.
Welche Gebühren fallen an?
Fertigung eines Auszuges aus dem Baulastenverzeichnis: 30 € je Flurstück
(lfd. Nr. 9.3 der Anlage zur BauGO)
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, soweit ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis nicht gefertigt wird: 30 € je Flurstück
(lfd. Nr. 9.4 der Anlage zur BauGO)
Amt/Fachbereich
Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz
Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz