Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung nach § 24 (1) Nds. Denkmalschutzgesetz (NDSchG)
Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung nach § 24 (1) Nds. Denkmalschutzgesetz (NDSchG)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Gemäß § 10 (1) NDSchG bedarf einer denkmalrechtlichen Genehmigung nach § 24 (1) NDSchG, wer beabsichtigt,
- ein Kulturdenkmal zu zerstören, zu verändern, instandzusetzen oder wiederherzustellen,
- ein Kulturdenkmal oder einen in § 3 (3) NDSchG genannten Teil eines Baudenkmals von seinem Standort zu entfernen oder mit Aufschriften oder Werbeeinrichtungen zu versehen,
- die Nutzung eines Baudenkmals zu ändern oder
- in der Umgebung eines Baudenkmals Anlagen, die das Erscheinungsbild des Denkmals beeinflussen, zu errichten, zu ändern oder zu beseitigen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Salzgitter.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Um die Antragstellung abschließen zu können, müssen mindestens die folgenden Unterlagen übermittelt werden:
- Lageplan oder aussagekräftiger Kartenausschnitt
- ausführliche Beschreibung der Baumaßnahme
- Bauzeichnungen (vermaßte Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Detailzeichnungen
- Fotografische Darstellung des Bestandes
Eine Übersicht mit Ihren Angaben wird während der Antragstellung automatisch erzeugt. Die Verwendung eines Antragsformulars ist im Rahmen der digitalen Antragstellung nicht mehr vorgesehen.
Hinweis: Um die zeitnahe Bearbeitung Ihres Antrags sicherzustellen, wird die Übermittlung von pdf-Dateien, die sich mit den Programmen der Firma Adobe fehlerfrei öffnen und bearbeiten lassen, empfohlen.
Welche Gebühren fallen an?
Gemäß § 24 (3) NDSchG werden für denkmalrechtliche Genehmigungen keine Gebühren und Auslagen erhoben.
Amt/Fachbereich
Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz
Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz