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Adressänderung auf der eID-Karte Unionsbürger:innen und Angehörige beantragen


  • eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung
  • Änderung der Adresse auf dem Chip der eID-Karte
  • Auf der Karte selbst ist die Adresse nicht abgedruckt
  • Jede Adressänderung muss unverzüglich erfolgen
  • Karte bleibt aber gültig, auch wenn auf dem Chip nicht die aktuelle Adresse hinterlegt ist
  • Zuständigkeit: zuständige Meldebehörde am Ort der Hauptwohnung (in der Regel Bürgerämter)

ACHTUNG!: Nach Nutzung des online Dienstes erhalten Sie in den nächsten Tagen eine E-Mail, mit dem Link zur Anpassung Ihrer Daten auf Ihrem Ausweis-Chip. Diese Änderung ist zwingend erforderlich, da ansonsten weiterhin Ihre alte Adresse hinterlegt ist.

BITTE PRÜFEN SIE HIERFÜR AUCH IHREN SPAM ORDNER!

Leistungsbeschreibung

Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Für die Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte müssen Sie zu dem für Sie zuständigen Bürgeramt am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.

Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zum zuständigen Bürgeramt an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen.

Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.

Sie benötigen ein BundID Konto.

Registrierung BundID: BundID

Spezielle Hinweise

  • Sie melden sich persönlich bei dem für Sie zuständigen Bürgeramt.
  • Sie legen Ihre Ihre gültige eID-Karte vor
  • Anschließend ändert das Bürgeramt kostenlos Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte.

Wenden Sie sich an die zuständige Meldebehörde (in der Regel das Bürgeramt) der Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen. Bei mehreren Wohnungen dort, wo die Hauptwohnung ist.

Meldebehörde (in der Regel das örtliche Bürgeramt)  Bei mehreren Wohnungen dort, wo die Hauptwohnung ist.

  • Sie müssen umgezogen sein.
  • Sie müssen eine eID-Karte besitzen.

Aktuelle amtliche Meldebestätigung

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Sie benötigen ein BundID Konto.

Registrierung BundID: BundID

Es fallen keine Kosten an.

Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage