Mehrsprachige Sterbeurkunde beantragen
Mehrsprachige Sterbeurkunde beantragen
- Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung
- Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen, wenn im europäischen Ausland eine deutsche Sterbekunde vorgelegt werden muss
- Formular ersetzt Übersetzung der Sterbeurkunde
- zuständige Behörde: zuständiges Standesamt, das den entsprechenden Sterberegistereintrag führt oder auf diesen direkten Zugriff hat
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.
Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars zu einer deutschen Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Für die Erstellung eines mehrsprachigen Formulars müssen Sie das Land benennen, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls das mehrsprachige Formulars aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen das mehrsprachige Formular per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
- Sie können die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars auch im Zusammenhang mit der Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist das Standesamt, das die deutsche Sterbeurkunde ausgestellt hat.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt, das die deutsche Sterbeurkunde ausgestellt hat.
Voraussetzungen
- Befugnis zur Entgegennahme der deutschen Sterbeurkunde
Welche Unterlagen werden benötigt?
- deutsche Sterbeurkunde
- gegebenenfalls Identitätsnachweis (Personalausweis/Reisepass)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde beträgt 15,00 EUR und für jedes weitere Exemplar derselben Ausführung bei gleichzeitiger Bestellung 7,50 EUR.
Die Gebühr für eine Übersetzungshilfe beträgt 15,00 EUR.
Rechtsgrundlage
Artikel 7 ff., Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (EU-ApsotillenVO)
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 60 Personenstandgesetz (PStG)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
- Gesetz zu dem Übereinkommen vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern vom 16.04.1997 (BGBl. II S. 774) Artikel 6-10 EU-Verordnung 2016/1191
- Artikel 7 ff EU-Verordnung 2016/1191
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Amt/Fachbereich
Fachdienst BürgerService, Ausländerangelegenheiten und Wahlen
Standesamt