SEPA-Lastschriftmandat
SEPA-Lastschriftmandat
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Durch die Erteilung eines SEPA-Basislastschriftmandats wird die Stadtkasse ermächtigt, Beträge vom Girokonto des Zahlungspflichtigen einziehen zu dürfen. Der Kontoinhaber erhält über seinen Bankkontoauszug einen Nachweis über die abgebuchten Beträge.
Die Vorteile des Einzugsverfahrens sind:
- Wegfall des Zeitaufwandes für Einzelüberweisungen.
- Zahlungstermine können nicht versäumt werden, Mahngebühren werden vermieden.
- Versehentliche Über- oder Unterzahlungen werden ausgeschlossen.
- Die Stadt erhebt keine zusätzlichen Gebühren.
- Sie können der Lastschrift innerhalb von acht Wochen nach Belastung widersprechen.
Wird eine in Auftrag gegebene Abbuchung jedoch von der Bank nicht eingelöst (Rücklastschrift) so entstehen Stornogebühren, die dem Kontoinhaber wieder in Rechnung gestellt werden.
Das SEPA-Basislastschriftmandat kann ohne Kosten jederzeit schriftlich geändert oder beendet werden.
Amt/Fachbereich
FD Haushalt und Finanzen, Stadtkasse
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