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Meldebestätigung Ausstellung


Eine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung anmelden.

Leistungsbeschreibung

Eine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Stelle anmelden. Sie dient dem Nachweis der Anmeldung.

Spezielle Hinweise

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein
  • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachdienst BürgerService, Ausländerangelegenheiten und Wahlen

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