Baubeginn mitteilen
Leistungsbeschreibung
Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie den Beginn bestimmter Bauarbeiten anzeigen, wenn die Bauaufsichtsbehörde dies verlangt.
Mit der Anzeige informieren Sie die Bauaufsichtsbehörde darüber, wann diese Bauarbeiten beginnen. Die Anzeige ermöglicht es der Behörde, die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Rahmen der Bauüberwachung zu prüfen.
Die Verpflichtung zur Anzeige kann sich zum Beispiel aus einer Auflage in der Baugenehmigung oder aus einer gesonderten Anordnung der Bauaufsichtsbehörde ergeben.
Verfahrensablauf
Mit der Baugenehmigung erhalten Sie ein Formular für die Mitteilung des Baubeginns. Dieses ist zu Beginn der Bauarbeiten ausgefüllt zu übermitteln. Hierfür stehen Ihnen als Bauherr oder Entwurfsverfasserin bzw. Entwurfsverfasser verschiedene Übermittlungswege zur Verfügung:
Entwurfsverfasserin/Entwurfsverfasser:
Das ausgefüllte Formular kann von Ihnen im jeweiligen Antrag in unserem Onlineportal GekoS Online erfolgen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, das Formular per Post einzureichen oder per E-Mail zu übermitteln.
Bauherrin/Bauherr:
Da Sie nicht über die Berechtigung zum Hochladen von Unterlagen in unserem Onlineportal GekoS Online verfügen, obliegt Ihnen lediglich die Möglichkeit, das ausgefüllte Formular per Post einzureichen oder per E-Mail zu übermitteln.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz der Stadt Salzgitter.
Voraussetzungen
-
Die Behörde muss ausdrücklich anordnen, dass der Beginn bestimmter Bauarbeiten angezeigt wird.
-
Sie haben vor, mit der Umsetzung eines Bauvorhabens zu beginnen.
-
Die Pflicht zur Mitteilung des Baubeginns richtet sich an die am Bau beteiligten Personen. Diese können beispielsweise Sie als Bauherrin / Bauherr, Ihre Entwursverfasserin / Ihren Entwurfsverfasser oder aber auch Ihre Bauleiterin bzw. Ihr Bauleiter sein.
Amt/Fachbereich
Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz
Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz