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Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer baulichen Anlage beantragen

Leistungsbeschreibung

Um eine genehmigungspflichtige bauliche Anlage errichten zu können, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Vor Erhalt der Baugenehmigung dürfen Sie nicht mit dem Bau beginnen.

Wenn Sie bereits einen vollständigen Bauantrag eingereicht haben und dieser noch nicht abschließend bearbeitet wurde, kann Ihre Entwurfsverfasserin bzw. Ihr Entwurfsverfasser eine Teilbaugenehmigung beantragen. Mit der Teilbaugenehmigung kann z.B. der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte schon vor Erteilung der endgültigen Baugenehmigung zugelassen werden, wenn gegen die Teilausführung keine Bedenken bestehen.

Eine Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer baulichen Anlage muss von Ihrer Entwurfsverfasserin bzw. Ihrem Entwurfsverfasser im laufenden Bauantragsverfahren über unser Onlineportal Gekos Online beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt formlos und bedarf keines Antragsformulares. Lediglich eine kurze Beschreibung, für welche Bauarbeiten eine Teilbaugenehmigung beantragt wird, ist erforderlich. Ihre Entwurfsverfasserin / Ihr Entwurfsverfasser hat hierbei die Möglichkeit ein Dokument mit den erforderlichen Angaben hochzuladen oder das im GekoS Online zur Verfügung stehende Feld zur Kurzmitteilung zu verwenden.

Bitte wenden Sie sich an das Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz der Stadt Salzgitter.

Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz

Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz