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Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine bauliche Anlage genehmigungspflichtig umnutzen möchten, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Vor Erhalt der Baugenehmigung dürfen Sie nicht mit der Umnutzung beginnen. 

Wenn Sie bereits einen vollständigen Bauantrag eingereicht haben und dieser noch nicht abschließend bearbeitet wurde, kann Ihre Entwurfsverfasserin bzw. Ihr Entwurfsverfasser eine Teilbaugenehmigung beantragen.

Eine Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage muss von Ihrer Entwurfsverfasserin bzw. Ihrem Entwurfsverfasser im laufenden Bauantragsverfahren über das Gekos Online beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt formlos und bedarf keines Antragsformulares. Lediglich eine kurze Beschreibung, für welche Nutzungen eine Teilbaugenehmigung beantragt wird, ist erforderlich. Ihre Entwurfsverfasserin / Ihr Entwurfsverfasser hat hierbei die Möglichkeit ein Dokument mit den erforderlichen Angaben hochzuladen oder das im GekoS Online zur Verfügung stehende Feld zur Kurzmitteilung zu verwenden.

Bitte wenden Sie sich an das Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz der Stadt Salzgitter.

Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz

Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz