Teilbaugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage beantragen
Leistungsbeschreibung
Für die genehmigungspflichtige Änderung einer baulichen Anlage benötigen Sie eine Baugenehmigung. Vor Erhalt der Baugenehmigung dürfen Sie nicht mit dem Bau beginnen.
Wenn Sie bereits einen vollständigen Bauantrag eingereicht haben und dieser noch nicht abschließend bearbeitet wurde, kann Ihre Entwurfsverfasserin bzw. Ihr Entwurfsverfasser eine Teilbaugenehmigung beantragen. Mit der Teilbaugenehmigung kann z. B. der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte schon vor Erteilung der endgültigen Baugenehmigung zugelassen werden, wenn gegen die Teilausführung keine Bedenken bestehen.
Verfahrensablauf
Eine Teilbaugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage muss von Ihrer Entwurfsverfasserin bzw. Ihrem Entwurfsverfasser im laufenden Bauantragsverfahren über unser Onlineportal Gekos Online beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt formlos und bedarf keines Antragsformulares. Lediglich eine kurze Beschreibung, für welche Bauarbeiten eine Teilbaugenehmigung beantragt wird, ist erforderlich. Ihre Entwurfsverfasserin / Ihr Entwurfsverfasser hat hierbei die Möglichkeit ein Dokument mit den erforderlichen Angaben hochzuladen oder das im GekoS Online zur Verfügung stehende Feld zur Kurzmitteilung zu verwenden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz der Stadt Salzgitter.
Amt/Fachbereich
Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz
Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz