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Verfahrensfreie Baumaßnahmen

Leistungsbeschreibung

Bestimmte bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen dürfen ohne Baugenehmigung und ohne Mitteilung als verfahrensfreie Baumaßnahmen errichtet, in bauliche Anlagen eingefügt oder geändert werden. Diese Baumaßnahmen werden im Anhang zu § 60 (1) Niedersächsische Bauordnung (NBauO) aufgezählt.

Verfahrensfreie Baumaßnahmen sind gemäß § 60 (2) Niedersächsische Bauordnung (NBauO) auch:

  • die Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage, wenn das städtebauliche Planungsrecht keine anderen und dieses Gesetz sowie die Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes keine weitergehenden Anforderungen an die neue Nutzung stellen oder die Errichtung oder Änderung der baulichen Anlage nach Absatz 1 verfahrensfrei wäre,
  • die Umnutzung von Räumen im Dachgeschoss eines Wohngebäudes mit nur einer Wohnung in Aufenthaltsräume, die zu dieser Wohnung gehören,
  • die Umnutzung von Räumen in vorhandenen Wohngebäuden und Wohnungen in Räume mit Badewanne oder Dusche oder mit Toilette,
  • die vorübergehende Nutzung eines Raumes, der nicht als Versammlungsraum genehmigt ist, als Versammlungsraum für die Durchführung einer Veranstaltung, die auch Übernachtungen einschließen kann, wenn die Nutzungsdauer nicht mehr als drei Tage im Jahr beträgt und
    • der Versammlungsraum nicht mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fasst oder

    • durch die Änderung der Nutzung mehrere Versammlungsräume, die einen gemeinsamen Rettungsweg haben, insgesamt nicht mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen,

  • der Abbruch und die Beseitigung baulicher Anlagen, ausgenommen Hochhäuser, und der im Anhang zu § 60 NBauO genannten Teile baulicher Anlagen,
  • die Instandhaltung baulicher Anlagen.

Bestehen Zweifel, ob eine beabsichtigte Baumaßnahme einer Baugenehmigung bzw. einer Mitteilung bedarf, kann vor Ausführung der Maßnahme eine Auskunft bei der zuständigen Stelle, hier des Fachgebietes Bauordnung und Denkmalschutz der Stadt Salzgitter, eingeholt werden.

Bitte wenden Sie sich an das Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz der Stadt Salzgitter.

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz

Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz