eID-Karte für EU-Bürger/innen
eID-Karte für EU-Bürger/innen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Zum 1. Januar 2021 wurde die eID-Karte für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger eingeführt. Die „eID-Karte“ ist die Abkürzung für „Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis.“
Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen, Island und Liechtenstein) können damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ein anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis muss vorgelegt werden, damit eine persönliche Identifizierung möglich ist.
Welche Gebühren fallen an?
Die Karte kann gegen eine Gebühr in Höhe von 37,00 Euro in einem der beiden BürgerCenter beantragt werden.
Rechtsgrundlage
Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
Amt/Fachbereich
Fachdienst BürgerService, Ausländerangelegenheiten und Wahlen
BürgerCenter Lebenstedt
BürgerCenter Salzgitter-Bad
Hinweise / Besonderheiten
Die eID-Karte ist kein Ausweis und somit kein Pflichtdokument zur Erfüllung der Ausweispflicht. Eine Aufnahme eines Lichtbildes in die eID-Karte ist nicht vorgesehen.