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eID-Karte für EU-Bürger/innen


Leistungsbeschreibung

Zum 1. Januar 2021 wurde die eID-Karte für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger eingeführt. Die „eID-Karte“ ist die Abkürzung für „Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis.“

Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen, Island und Liechtenstein) können damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen.

Ein anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis muss vorgelegt werden, damit eine persönliche Identifizierung möglich ist.

Die Karte kann gegen eine Gebühr in Höhe von 37,00 Euro in einem der beiden BürgerCenter beantragt werden.

Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)

Fachdienst BürgerService und Ordnung

BürgerCenter Lebenstedt

BürgerCenter Salzgitter-Bad

Die eID-Karte ist kein Ausweis und somit kein Pflichtdokument zur Erfüllung der Ausweispflicht. Eine Aufnahme eines Lichtbildes in die eID-Karte ist nicht vorgesehen.