Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes ins Ausland
Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes ins Ausland
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Amt/Fachbereich
Fachdienst BürgerService, Ausländerangelegenheiten und Wahlen
BürgerCenter Lebenstedt
BürgerCenter Salzgitter-Bad
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport