Leistungsbeschreibung


In der Bundesrepublik lebende deutsche oder ausländische Staatsangehörige können Angehörige aus visumpflichtigen Nationen zu Besuch einladen. Der Einladende muss sich jedoch verpflichten, für den Einreisenden finanziell aufzukommen.

Als Gastgeber / Gastgeberin verpflichten Sie sich damit, für alle durch den Aufenthalt Ihres Gastes entstehenden Kosten aufzukommen, wie zum Beispiel

  • Versorgung mit Wohnraum und den Bedarf des täglichen Lebens
  • Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit
  • Aufwendungen für die Rückreise

Welche Unterlagen werden benötigt?


Als Auskunft über Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit können beispielsweise die nachfolgend aufgeführten Unterlagen vorlegt werden:

  • Gehaltsbescheinigungen über monatliches Nettoeinkommen der letzten drei Monate
  • Bescheinigung eines Steuerberaters über die Nettoeinkünfte sowie bei selbstständig Tätigen, die aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen der letzten 3 Monate. Sollte keine Bescheinigung eines Steuerberaters vorliegen, sind die Steuerbescheide der letzten 2 Jahre vorzulegen.
  • Ferner benötigen Sie die persönlichen Daten Ihres Besuchers/Gastes. Eine Kopie des Reisepasses Ihres Besuchers/Gastes wäre hier hilfreich.

Welche Gebühren fallen an?


29 EUR

Bearbeitungsdauer


Das Original der Verpflichtungserklärung wird sofort nach der Abgabe zur weiteren Verwendung ausgehändigt.

Rechtsgrundlage


 §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz 

Amt/Fachbereich


Fachdienst BürgerService und Ordnung

Ausländerbehörde

Hinweise / Besonderheiten


Das ausgehändigte Original der Verpflichtungserklärung muss der eingeladenen Person übersandt werden, damit es zur Visumsbeantragung vorgelegt werden kann. In der Regel wird die Verpflichtungserklärung dort bis zu 6 Monaten ab Ausstellungsdatum anerkannt.