In der Bundesrepublik lebende deutsche oder ausländische Staatsangehörige können Angehörige aus visumpflichtigen Nationen zu Besuch einladen. Der Einladende muss sich jedoch verpflichten, für den Einreisenden finanziell aufzukommen.
Als Gastgeber / Gastgeberin verpflichten Sie sich damit, für alle durch den Aufenthalt Ihres Gastes entstehenden Kosten aufzukommen, wie zum Beispiel
Versorgung mit Wohnraum und den Bedarf des täglichen Lebens
Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit
Aufwendungen für die Rückreise
Welche Unterlagen werden benötigt?
Als Auskunft über Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit können beispielsweise die nachfolgend aufgeführten Unterlagen vorlegt werden:
Gehaltsbescheinigungen über monatliches Nettoeinkommen der letzten drei Monate
Bescheinigung eines Steuerberaters über die Nettoeinkünfte sowie bei selbstständig Tätigen, die aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen der letzten 3 Monate. Sollte keine Bescheinigung eines Steuerberaters vorliegen, sind die Steuerbescheide der letzten 2 Jahre vorzulegen.
Ferner benötigen Sie die persönlichen Daten Ihres Besuchers/Gastes. Eine Kopie des Reisepasses Ihres Besuchers/Gastes wäre hier hilfreich.
Welche Gebühren fallen an?
29 EUR
Bearbeitungsdauer
Das Original der Verpflichtungserklärung wird sofort nach der Abgabe zur weiteren Verwendung ausgehändigt.
Rechtsgrundlage
§§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz
Amt/Fachbereich
Fachdienst BürgerService und Ordnung
Ausländerbehörde
Hinweise / Besonderheiten
Das ausgehändigte Original der Verpflichtungserklärung muss der eingeladenen Person übersandt werden, damit es zur Visumsbeantragung vorgelegt werden kann. In der Regel wird die Verpflichtungserklärung dort bis zu 6 Monaten ab Ausstellungsdatum anerkannt.
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