Schülerbeförderung - Sammelschülerzeitkarten beantragen
Schülerbeförderung - Sammelschülerzeitkarten beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Schülerbeförderung ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung bzw. Kostenerstattung besteht nur für bestimmte Schülergruppen, grundsätzlich haben die Erziehungsberechtigten die Kosten zu tragen.
Die Landkreise und kreisfreien Städte haben als Träger der Schülerbeförderung die in ihrem Gebiet wohnenden betreffenden Personen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten.
Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht grundsätzlich nur für den Weg zur nächsten Schule der gewählten Schulform.
Die Träger der Schülerbeförderung bestimmen in eigener Verantwortung, auf welche Art und Weise sie dieser Beförderungs- oder Erstattungspflicht nachkommen. Dabei können sie sowohl die Beförderungsart (Schulbusse, ÖPNV) als auch die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule festlegen, von der an die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht. Davon wird in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht; in der Regel sind die Entfernungen zwischen ca. 2 und 5 km festgesetzt, je nach Alter und örtlichen Verhältnissen.
Die Beförderung erfolgt grundsätzlich durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und wird durch Ausgabe einer Sammelschülerzeitkarte (SSZK) aktuell in Form eines Deutschland-Tickets (D-Ticket) geregelt, welches auf dieser Seite beantragt werden muss.
Verfahrensablauf
Wird ein D-Ticket benötigt, ist dieses online zu beantragen. Durch die Schulverwaltung wird dieser Antrag geprüft und gegebenenfalls der Druck eines D-Tickets veranlasst. Diese wird an die Schule zur Ausgabe versandt.
Zuständige Stelle
Stadt Salzgitter
Fachdienst Bildung
- Schulverwaltung -
Thiestraße 26a
38226 Salzgitter
Voraussetzungen
Die Beförderungspflicht beschränkt sich auf den im Gesetz aufgeführten Personenkreis, d.h. Kinder sowie Schülerinnen und Schüler, die in Salzgitter wohnen und
- einen Schulkindergarten (SKG) besuchen,
- an einer Sprachfördermaßnahme in der Schule teilnehmen und keine Kita besuchen,
- die 1. bis 10. Schuljahrgänge der allgemeinbildenden Schulen besuchen,
- die 11. und 12. Schuljahrgänge der Förderschulen (Schwerpunkt: Geistige Entwicklung) besuchen,
- die Berufseinstiegsschule (BVJ und BEK) besuchen,
- die Klasse 1 der Berufsfachschule (BFS) besuchen, solange kein Sekundarabschluss 1 (Realschulabschluss) erreicht worden ist,
- die im Rahmen eines Schüleraustausches in Salzgitter eine Schule besuchen.
Die Mindestentfernung beträgt
- 2.000 m für Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen oder an Sprachfördermaßnahmen in der Schule teilnehmen sowie für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6.
- 3.000 m für die übrigen Anspruchsberechtigten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das D-Ticket wird mit Beginn des Schuljahres durch die Schule ausgegeben, während des laufenden Jahres wird ein Antrag auf D-Ticket, in der Regel, innerhalb von 7 Werktagen bearbeitet und an den Verkehrsverbund Braunschweig zur Herstellung des D-Ticket gesendet. Während der Wartezeit von ca. 1 bis 1,5 Monaten wird durch die Schule eine Fahrersatzbescheinigung ausgestellt.
Bearbeitungsdauer
Die SSZK wird mit Beginn des Schuljahres durch die Schule ausgegeben, während des laufenden Jahres wird ein Antrag auf eine SSZK, in der Regel, innerhalb von 7 Werktagen bearbeitet und an die Schule zur Ausgabe gesendet.
Rechtsgrundlage
Grundlage der Gewährung einer Schülerbeförderung sind der § 114 Niedersächsisches Schulgesetz sowie Regelungen in der Schülerbeförderungssatzung der Stadt Salzgitter.
Was sollte ich noch wissen?
Bei Verlust des D-Tickets informieren Sie unverzüglich die Schule. Gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € wird eine neue Chipkarte ausgestellt. Wird eine verlorene Karte wieder aufgefunden, erfolgt keine Rückerstattung des Entgelts. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Bezeichnung „Ersatz Chipkarte, Name der Schülerin/des Schülers, Name der Schule“ auf eines der folgenden Konten innerhalb von 5 Tagen:
Kontoinhaberin: Stadt Salzgitter
Bank, IBAN:
Postbank Hannover DE82 2501 0030 0006 0133 00
Braunschweigische Landessparkasse DE78 2505 0000 0003 8038 06
Sparkasse Hildesheim Goslar Peine DE82 2595 0130 0070 0009 14
Mit dem Zahlungsbeleg kann im Schulsekretariat die Fahrersatzbescheinigung ausgestellt werden.
Weitere Informationen bietet der Regionalverband auf seiner Internetpräsenz:
https://www.vrb-online.de/de/tickets/sammel-schuelerzeitkarte