Schülerbeförderung - Fahrtkostenerstattung
Schülerbeförderung - Fahrtkostenerstattung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Aufgrund der rechtlichen Bestimmungen des § 114 Niedersächsisches Schulgesetzes (NSchG) hat die Stadt Salzgitter - als Trägerin der Schülerbeförderung - die in Salzgitter wohnenden Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler von der Wohnung zur Schule und zurück unter zumutbaren Bedingungen zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten.
Hat die Stadt Salzgitter einer Beförderung durch die Erziehungsberechtigten zugestimmt, so werden die hierfür notwendigen Aufwendungen in dem in der Schülerbeförderungssatzung festgelegten Umfang erstattet.
Verfahrensablauf
Der Antrag wird durch die Erziehungsberechtigten online gestellt. Durch die Schulverwaltung wird dieser Antrag geprüft und gegebenenfalls ein Bewilligungsbescheid erstellt. Die Auszahlung des Erstattungbetrages wird durch die Schulverwaltung veranlasst.
Voraussetzungen
Die Erstattungspflicht beschränkt sich auf den im Gesetz aufgeführten Personenkreis,welcher grundsätzlich Anspruch auf eine SSZK hätte
Die Erstattungsspflicht besteht nur für den Weg zur nächsten Schule der von der Schülerin oder dem Schüler gewählten Schulform bzw. genehmigter Ausnahmen.
Die Mindestentfernung beträgt
- a) 2.000 m für Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen oder an Sprachfördermaßnahmen in der Schule teilnehmen sowie für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6.
- b) 3.000 m für die übrigen Anspruchsberechtigten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Entsprechende Anträge auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen sind bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres für das abgelaufene Schuljahr zu stellen.
Sollte ich die Erstattung im laufenden Schuljahr in zwei Raten beantragen wollen, muss der erste Antrag zwischen dem 01. und 30. November eingehen, der zweite Antrag frühestens zwei Wochen vor Beginn der Sommerferien.
Bei einmaliger Auszahlung kann der Antrag fühestens zwei Wochen vor Beginn der Sommerferien eingereicht werden.
Bearbeitungsdauer
Die Erstattung wird in der Regel innerhalb von 14 Werktagen erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Fahrtkostenerstattungen werden nur auf Antrag in den in der Schülerbeförderungssatzung genannten Fällen gewährt.