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Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen im Onlineverfahren


Im Rahmen der Online-Beantragung müssen bestimmte Angaben, beispielsweise die Vertretungsvollmacht, nachgewiesen werden. Die Nachweise sind hochzuladen.

Sie können im Rahmen der Online-Antragstellung zur Nachverfolgung Ihres Antrags ein Benutzerkonto einrichten. Darin wird Ihnen der Bearbeitungsstand zu Ihrem Antrag angezeigt. Rückfragen zu Ihrem Antrag können bequem und schnell über das Benutzerkonto geklärt werden. Ohne Benutzerkonto ist eine Klärung eventueller Rückfragen nur auf dem Postweg möglich.

Die Zuständigkeit liegt beim Bundesamt für Justiz (BfJ).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • persönliche Antragstellung oder durch eine von Ihnen gesetzlich vertretende Person
  • Personalausweis mit eingeschaltetem elektronischen Identitätsnachweis
  • passendes Kartenlesegerät
  • Personalausweis mit eingeschaltetem elektronischen Identitätsnachweis

Die Gebühr ist online zu bezahlen. Im Rahmen des Bezahlvorgangs werden Sie auf eine sichere Bezahlseite geführt. Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Kreditkarte (Visa/MasterCard) oder das giropay-Verfahren zu nutzen. Ob Ihre Bank das giropay-Verfahren unterstützt, können Sie dort erfragen.

Gebühr: 13,00 EUR
Vorkasse: Nein

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer: 2 - 3 Wochen

Fachdienst BürgerService und Ordnung

BürgerCenter Lebenstedt

BürgerCenter Salzgitter-Bad

Sofern Sie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage im Ausland benötigen, kann eine Überbeglaubigung, Apostille oder Endbeglaubigung notwendig sein. Auch diese können Sie über das Portal beantragen. Hierfür entstehen zusätzliche Gebühren.