Eigentumswechsel - Haus, Wohnungsteileigentum, Grundstück
Eigentumswechsel - Haus, Wohnungsteileigentum, Grundstück
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Nach dem Grundsteuergesetz ist die Grundsteuer eine sogenannte Jahressteuer. Deshalb werden Einheitswert, Grundsteuermessbetrag und Eigentumsverhältnisse grundsätzlich nur auf den 1. Januar des Folgejahres einer Veränderung angepasst.
Unabhängig von dieser Rechtslage bietet die Stadt Salzgitter an, einen Eigentumswechsel bereits ab dem 1. des Folgemonats nach Kaufpreiszahlung, Übergabe oder Erbschaft durchzuführen. Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, zeigen Sie einen Eigentümerinnen/Eigentümerwechsel bitte schriftlich mit dem unten stehenden Formular an. Wichtig dafür sind folgende Daten:
- das betreffende Grundstück/Objekt
- Namen und Anschrift der Käuferin/Käufer/Verkäuferin/Verkäufer
- der Übergabetag
Nach Bekanntgabe dieser Daten erfolgt die Bearbeitung und somit die unterjährige Umstellung der Grundsteuer zum 1. des nächsten Monats nach der Übergabe.
Bei Umstellung zum 1. Januar des Folgejahres besteht für die Verkäufer nur die Möglichkeit, an die Stadt Salzgitter geleistete Zahlungen auf der Grundlage des Grundstückskaufvertrages von den Käufern einzufordern. Ein Erstattungsanspruch der Verkäufer gegenüber der Stadt Salzgitter besteht nicht.