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Versammlungsanzeige


Einer behördlichen "Genehmigung" bedürfen Versammlungen nicht. Bei angezeigten Versammlungen unter freiem Himmel erhalten Sie aber in aller Regel immer auch ein Schriftstück der Versammlungsbehörde, das zum einen die Bestätigung des Eingangs Ihrer Anzeige beinhaltet, zum anderen aber auch Hinweise und ggf. auch Beschränkungen enthält.

Wichtig zu wissen ist vor allem, dass Versammlungen unter freiem Himmel grundsätzlich einer Anzeigepflicht unterliegen. Diese ist nach § 5 Nds. Versammlungsgesetz spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung bei der Stadt Salzgitter anzuzeigen.

Fachdienst BürgerService und Ordnung

Fachgebiet Öffentliche Sicherheit und Gewerbe