Sondernutzungserlaubnis
Sondernutzungserlaubnis
Textblöcke ein-/ausklappenUnter Sondernutzung versteht man die Nutzung öffentlicher Fläche über den Gemeingebrauch hinaus.
Leistungsbeschreibung
Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf einer Erlaubnis.
Zu beachten ist:
- Jede beabsichtigte Sondernutzung ist mindestens 10 Werktage vor dem beabsichtigten Beginn der Sondernutzung schriftlich zu beantragen (siehe Antrag).
- Dem Antrag ist ein Lageplan mit der gewünschten Fläche für die Sondernutzung beizufügen (außer bei Plakaten).
- Bei Plakaten ist ein entsprechendes Muster (maximale Größe DIN A 4) vorzulegen.
Unerlaubte Sondernutzungen stellen nach § 61 Nds. Straßengesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld geahndet wird.
Amt/Fachbereich
Fachdienst BürgerService und Ordnung
Fachgebiet Öffentliche Sicherheit und Gewerbe