BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Sondernutzungserlaubnis


Unter Sondernutzung versteht man die Nutzung öffentlicher Fläche über den Gemeingebrauch hinaus.

Leistungsbeschreibung

Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf einer Erlaubnis.

Zu beachten ist:

  • Jede beabsichtigte Sondernutzung ist mindestens 10 Werktage vor dem beabsichtigten Beginn der Sondernutzung schriftlich zu beantragen (siehe Antrag).
  • Dem Antrag ist ein Lageplan mit der gewünschten Fläche für die Sondernutzung beizufügen (außer bei Plakaten).
  • Bei Plakaten ist ein entsprechendes Muster (maximale Größe DIN A 4) vorzulegen.

Unerlaubte Sondernutzungen stellen nach § 61 Nds. Straßengesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld geahndet wird.

Fachdienst BürgerService und Ordnung

Fachgebiet Öffentliche Sicherheit und Gewerbe