Unter Sondernutzung versteht man die Nutzung öffentlicher Fläche über den Gemeingebrauch hinaus.

Leistungsbeschreibung


Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf einer Erlaubnis.

Zu beachten ist:

  • Jede beabsichtigte Sondernutzung ist mindestens 10 Werktage vor dem beabsichtigten Beginn der Sondernutzung schriftlich zu beantragen (siehe Antrag).
  • Dem Antrag ist ein Lageplan mit der gewünschten Fläche für die Sondernutzung beizufügen (außer bei Plakaten).
  • Bei Plakaten ist ein entsprechendes Muster (maximale Größe DIN A 4) vorzulegen.

Unerlaubte Sondernutzungen stellen nach § 61 Nds. Straßengesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld geahndet wird.

Amt/Fachbereich


Fachdienst BürgerService und Ordnung

Fachgebiet Öffentliche Sicherheit und Gewerbe