Elterngeld digital beantragen


Leistungsbeschreibung


Das Elterngeld ersetzt das bisherige Erziehungsgeld. Damit soll Eltern eine finanzielle Grundlage gewährt werden, um eine Unterbrechung bzw. Reduzierung der Erwerbstätigkeit aufgrund eines neugeborenen Kindes zu ermöglichen. Der Erhalt dieser Unterstützung wird nur temporär gewährt.

Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein Elterngeld beziehen, zwei weitere Monate sind für den anderen Elternteil reserviert. Weiterhin ist Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld für insgesamt 14 Monate, dass bei einem Elternteil für mindestens zwei Monate eine Minderung des Erwerbseinkommens zu verzeichnen ist.

Seit dem 01.07.2015 werden das Elterngeld und die Elternzeit durch das "Elterngeld Plus" deutlich flexibler als bisher.

Für jedes Mehrlingsgeschwisterkind erhöht sich das Elterngeld, wie auch das Elterngeld Plus um 300,00 Euro monatlich.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Eltern ihren Wohnsitz haben und muss schriftlich beantragt werden. Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.

Elterngeld Plus wird für den doppelten Zeitraum gezahlt und kann für Geburten vom 1. Juli 2015 beantragt werden. Das bedeutet konkret, dass 1 Elterngeldmonat dann 2 Elterngeld Plus-Monaten entspricht.

Teilen sich die Eltern die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für 4 Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie zudem den Partnerschaftsbonus in Form von jeweils 4 zusätzlichen Elterngeld Plus-Monaten. Die Anspruchsvoraussetzungen müssen von beiden Elternteilen in 4 aufeinander folgenden Lebensmonaten erfüllt werden.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, einigen kreisangehörigen Gemeinden und Städten sowie den Städten und Gemeinden der Region Hannover. Hinweise, Erläuterungen und Anträge, sowie die für den Wohnort zuständige Stelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) erhältlich.

 

Verfahrensablauf


Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.

Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.

An wen muss ich mich wenden?


Kontakt:

Sachbearbeitung:

Buchstabe A - C    Zimmer 107       05341 839 4542

Buchstabe D - N    Zimmer 107       05341 839 4553

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Buchstabe U - Z    Zimmer 101       05341 839 4542

Teamleitung:                                    05341 839 4551

Voraussetzungen


Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst,
  • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf,
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt,
  • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche,
    • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
  • Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über EUR 250.000. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei EUR 300.000.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes

Je nach Ihrer individuellen Situation werden zusätzliche Unterlagen nötig sein. Weitere Hinweise dazu finden Sie in den Antragsunterlagen oder erhalten Sie direkt von der zuständigen Elterngeldstelle.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Gebühr: kostenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?


Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
  • Klage vor dem Sozialgericht

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am


10.01.2023

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  • Elterngeldstelle