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Bei einer Leitungsaufgrabung handelt es sich um eine genehmigungspflichtige bauliche Öffnung des Straßenaufbaues.

Leistungsbeschreibung

Der Antrag auf Genehmigung eines Straßenaufbruches ist mindestens 14 Tage vor Beginn der geplanten Arbeiten zu stellen. Antragsteller ist der Veranlasser des Aufbruches. 

Fachdienst Tiefbau und Verkehr

Fachgebiet Verwaltung