Bei einer Leitungsaufgrabung handelt es sich um eine genehmigungspflichtige bauliche Öffnung des Straßenaufbaues.

Leistungsbeschreibung


Die Fertigstellung der Leitungsaufgrabungen ist nach Beendigung zu melden.

Amt/Fachbereich


Fachdienst Tiefbau und Verkehr

Fachgebiet Verwaltung