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Leitungsaufgrabung Fertigstellungsanzeige

Bei einer Leitungsaufgrabung handelt es sich um eine genehmigungspflichtige bauliche Öffnung des Straßenaufbaues.

Leistungsbeschreibung

Die Fertigstellung der Leitungsaufgrabungen ist nach Beendigung zu melden.

Fachdienst Tiefbau und Verkehr

Fachgebiet Verwaltung