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Die Stadt Salzgitter stellt Schulräume auf Antrag auch für schulfremde Zwecke nach diesen Bedingungen zur Verfügung, soweit dadurch schulische oder andere öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.

Grundlage für diese Nutzung ist die Nutzungsordnung. Die Nutzungsordnung gilt für Freiflächen analog. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung wird nicht begründet.

In Betracht kommen insbesondere kulturelle und gemeinnützige Veranstaltungen, Versammlungen und Fortbildungskurse.

Für Veranstaltungen zu Erwerbszwecken oder an Einzelpersonen werden Schulräume grundsätzlich nicht überlassen. 

Bei Beratungsbedarf und Fragen zu geeigneten Räumen kontaktieren Sie die Schulverwaltung unter:

schulverwaltung@stadt.salzgitter.de

Anträge auf Schulraumnutzung sind mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung zu stellen.

Die Schulraumvergabe richtet sich nach der Nutzungsordnung der Stadt Salzgitter für die Nutzung von Schulen durch Dritte vom 28.02.2023 und dem Entgeltkatalog zur genannten Nutzungsordnung.

ONLINEANTRAG, Web Formular