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Baustellen-Container beantragen


Leistungsbeschreibung

Bestellung eines Baustellen-Containers nach Terminabsprache. 

Die Entsorgungsgebühr wird nach Tonnage (266,00 €/t gemäß Abfallgebührensatzung) berechnet. 

Zusätzlich zur Entsorgungsgebühr wird die Gestellung des Containers berechnet:

  • Absetzer (5 bis 10) m3 – 180 €/Gestellung brutto
  • Abroller (10 bis 30) m3 – 180 €/Gestellung brutto



1 - 2 Wochen

Nach Bearbeitung Ihres Antrags, erhalten Sie eine telefonische Rückmeldung zur Terminabsprache und Aufstellung.

In den Bausrtellencontainer dürfen folgende Abfälle entsorgt werden: 

Gemische aus: Holz (nur aus dem Innenbereich), Folie, Kunststoffen, Tapeten, Metallen, Teppichresten, Rigips-, Fermacell- und Gipskartonplatten, Baukunststoffe, Plastikrohre, Kunststofffenster, Gummi, Papier, Pappe & Kartonagen und Fußbodenbeläge (z. B. Parkett, Linoleum, Laminat und Vinylboden). Für Fußbodenbeläge, die verklebt sind, ist eine Analyse eines akkreditierten Labors notwendig.

Baustellenabfall darf nicht mehr als 10 Vol. % mineralische Abfälle (Steine, Beton, Fliesen, etc.) enthalten.

In den Bausrtellencontainer dürfen folgende Abfälle nicht entsorgt werden: 

Mineralfaserabfälle (Glaswolle), asbesthaltige Materialien, Krankenhausabfälle, Bauschutt, Dachpappe, behandeltes Holz aus dem Außenbereich, Holzfenster, Autoteile, Reifen, Flüssigkeiten, Elektrogeräte, Fahrzeugwracks, Mofas & Motorräder, Öltanks, Batterien, Akkumulatoren, Speicheröfen, Heiz-/Waschkessel, wassergefährdende Stoffe, Dachbahnen, Teerprodukte, Straßenaufbruch, Hausmüll, Matratzen, menschliche und tierische Auswurfstoffe, Stalldung, Tierkadaver, Gifte, leicht entzündbare, radioaktive oder explosive Stoffe (Feuerwerkskörper, Munition und Karbidrückstände in nassem oder trockenem Zustand sowie Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen), Abfälle aus Brandschäden und andere Sonderabfälle.