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Hund anmelden

Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der kommunalen Hundesteuersatzung der Stadt Salzgitter geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht vor,

  • ab dem dritten Lebensmonat des Hundes,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im niedersächsischen Hunderegister notwendig, welche nicht von der Stadt Salzgitter durchgeführt wird!

Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Aufnahme des Hundes erfolgen.

Sollte bereits eine Haftpflichtversicherung vorliegen, so teilen Sie bitte den Namen mit. Grundsätzlich ist der Abschluss einer Versicherung sowie ein Sachkundenachweis gemäß dem NHundG erforderlich.

Bitte teilen Sie auch die Chipnummer Ihres Hundes mit.