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Sperrmüllabfuhr beantragen


Leistungsbeschreibung

Was ist Sperrmüll?

Sperrmüll beinhaltet Gegenstände, die zum Wohnungsinventar gehören und auf Grund ihrer Größe nicht über die Restabfallbehälter entsorgt werden können. Dazu gehören z.B.:

  • Couch, Sofa, Liege, Sessel, Stuhl, Hocker,
  • Tisch, Schreibtisch, Schrank, Kommode, Truhe (leer), Küchenschrank, Regale
  • Bettgestell, Springrahmen, Matratze
  • Teppich, Fußbodenbelag (nicht verklebt)
  • Kiste, Koffer (leer), Kinderwagen, Sportkarre
  • Fahrrad 

Elektroaltgeräte werden separat erfasst und der Verwertung zugeführt. Bitte stellen Sie Elektroaltgeräte im Rahmen der Sperrmüllabfuhr getrennt bereit. Hierzu gehören z.B.:

  • Elektroherd, Waschmaschine, Geschirrspüler
  • Kühl- und Gefriergeräte
  • Fernseher, Radio, Hifi-Geräte, Computer
  • elektr. Küchen- und Haushaltsgeräte
  • elektr. Spielzeug oder Sportgeräte
  • elektr. Werkzeug

Was gehört nicht in den Sperrmüll?

  • mit Hausmüll oder Wertstoffen befüllte Säcke, Kartons und Kisten
  • Gegenstände/Abfälle, die bei Bau-, Umbau- oder Reparaturarbeiten anfallen z.B. Fenster, Türen, Wandverkleidung (Tapete, Holz), Laminat, Parkett, Deckenvertäfelung, Isolierplatten etc.
  • Sanitärkeramik
  • Bauholz, Zaunlatten,
  • Sonderabfälle wie flüssige Farben, Autobatterien, Altöl etc. (Sonderabfallannahme auf der Deponie Diebesstieg)
  • Fahrzeuge wie Roller, Mofa, PKW oder Teile von diesen

Wo wird der Sperrmüll entsorgt?

Selbstanlieferung Abfallentsorgungsanlage Diebesstieg:

Die Entsorgung von Sperrmüll auf der Abfallentsorgungsanlage Diebesstieg ist gemäß Abfallentsorgungsgebührensatzung kostenpflichtig. 
Die Annahme von Elektroaltgeräten aus privaten Haushalten ist kostenfrei. 

Abholung durch den SRB:

Die Abholung und Entsorgung von Sperrmüll und/oder Elektroaltgeräten aus Haushaltungen durch den SRB ist gebührenpflichtig. Für die Sperrmüllabholung ist eine schriftliche Beantragung über die Sperrmüllbestellkarte erforderlich. Die Bestellkarten sind im BürgerCenter des Rathauses in Lebenstedt und im Kleinen Rathaus in Bad, im SRB, Korbmacherweg 5 sowie an den Müllfahrzeugen erhältlich. Im Abfallkalender befindet sich ebenfalls eine Sperrmüllkarte.

Die Abholung erfolgt nach vorheriger schriftlicher Ankündigung.

Für die Abfuhr von Sperrmüll und bzw. oder Elektrogeräten aus privaten Haushalten bei Bereitstellung am Fahrbahnrand wird gemäß Abfallentsorgungsgebührensatzung eine Gebühr erhoben.

Die Gebühr für die Abfuhr von Sperrmüll / Elektrogeräten aus privaten Haushalten bei Bereitstellung am Fahrbahnrand beträgt:

40,00€ - Bei einer Menge bis zu 5m³ je Abfuhr
30,00€ - Für jeden weiteren angefangen m³ (Bei Mehrmengen ist die Unterschrift des Antragstellers vor Ort erforderlich)

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Bitte beachten!

Die anmeldende Person trägt die Verantwortung dafür, dass nur angemeldeter Sperrmüll und Elektrogeräte am Termin am Straßenrand bereitstehen. Alle anderen dazugestellten Abfälle werden zu Lasten des Antragstellers abtransportiert. Für die Säuberung der durch die Sperrmüllabfuhr verunreinigten Flächen ist der Antragsteller verantwortlich.