Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ist eine Baumaßnahme im Sinne der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Nach § 60 (2) Nr. 1 NBauO ist diese nur dann verfahrensfrei, wenn das städtebauliche Planungsrecht keine anderen und die NBauO sowie die Vorschriften aufgrund der NBauO keine weitergehenden Anforderungen an die neue Nutzung stellen oder die Errichtung oder Änderung der baulichen Anlage nach § 60 (1) NBauO verfahrensfrei wäre.
Bei Nutzungsänderungen, die dazu führen, dass die bauliche Anlage ein Sonderbau nach § 2 (5) NBauO wird, ist ein umfangreiches Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen.
Für die übrigen Nutzungsänderungen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO durchzuführen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz der Stadt Salzgitter.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Je nach Umfang der Baumaßnahme wird ein vereinfachtes Baugenehmiungsverfahren nach § 63 NBauO oder ein vollumfängliches Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchgeführt. Die einzureichenden Unterlagen unterscheiden sich hierbei je nach Verfahren. Eine Übersicht über die einzureichenden Unterlagen erhalten Sie in der jeweiligen Dienstleistung zu den Verfahren (s. grüne Kästen auf der rechten Seite).
Amt/Fachbereich
Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz
Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz