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Baugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Änderung einer baulichen Anlage ist eine Baumaßnahme im Sinne der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Sofern diese durch die Bestimmungen der NBauO nicht verfahrensfrei gestellt ist, ist die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens erforderlich. Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn die Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht entspricht.

Bitte wenden Sie sich an das Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz der Stadt Salzgitter.

Je nach Umfang der Baumaßnahme wird ein vereinfachtes Baugenehmiungsverfahren nach § 63 NBauO oder ein vollumfängliches Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchgeführt. Die einzureichenden Unterlagen unterscheiden sich hierbei je nach Verfahren. Eine Übersicht über die einzureichenden Unterlagen erhalten Sie in der jeweiligen Dienstleistung zu den Verfahren (s. grüne Kästen auf der rechten Seite).

Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz

Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz