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Verlängerung der Geltungsdauer der (Teil-)Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen

Leistungsbeschreibung

Eine (Teil-)Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung der Baumaßnahme begonnen oder die Ausführung drei Jahre lang unterbrochen wird (vgl. § 71 Abs. 1 S. 1 NBauO). Läuft Ihre (Teil-)Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ab, kann unter den zuvor genannten Voraussetzungen eine Verlängerung der (Teil-)Baugenehmigung beantragt werden.

Wenden Sie sich bitte an das Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz der Stadt Salzgitter.

Ihnen liegt eine gültige (Teil-)Baugenehmigung vor.

Der Antrag auf Verlängerung muss innerhalb der Geltungsdauer der (Teil-)Baugenehmigung gestellt werden.

Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz

Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz